In Dresden, auf der Pillnitzer Str., in Höhe HNr. 48, aus Richtung Hauptstraße, in Richtung Ortsausgang Dresden Weißig wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften am 16.10.2015 um 16 km/h überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung mit Messgerät LEIVTEC digital mit Frontfoto ergab 46 km/h, bei zulässigen 30 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.3 BKat

Aktenführende Dienststelle: Bußgeldstelle Dresden übersandte Schriftliche Verwarnung

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