Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf der BAB 10, bei km 83,9, FR AD Nuthetal um 8 km/h, bei zulässigen 80 km/h wurde mit Verwarnungsgeld von 25,00 € verwarnt. Festgestellt wurden 88 km/h. Beweismittel: Messung mit Einseitensensor, Beweisfoto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.1 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee übersandte Vordruck Fahrerermittlung /Zeugenfragebogen/Verwarnung

“Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei der Blitzerkanzlei.de haben diese Messstelle bereits überprüft. Gerne beraten wir Sie umfassend und kostenlos bei Fällen zu dieser Messstelle. Sie wurden hier geblitzt  oder gelasert? Dann in nur 2 Minuten kostenlose Beurteilung erhalten.