Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf der BAB 10, bei km 83,9, FR AD Nuthetal um 8 km/h, bei zulässigen 80 km/h wurde mit Verwarnungsgeld von 25,00 € verwarnt. Festgestellt wurden 88 km/h. Beweismittel: Messung mit Einseitensensor, Beweisfoto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.1 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee übersandte Vordruck Fahrerermittlung /Zeugenfragebogen/Verwarnung
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