Verbotswidrige Benutzung eines elektronischen Gerätes das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist als Führer eines Kraftfahrzeuges, indem ein Handy gehalten wurde auf der BAB 19, Petersdorfer Brücke, Baustelle, bei km 38.5, i. R. Rostock. Beweismittel: Messgerät PoliScan Speed.
Verstoß gegen: § 23 Abs. 1 a, § 49 StVO, § 24 StVG, 246.1 BKat
Zeugenfragebogen wurde durch Bußgeldstelle Landkreis Mecklenburgische Seenplatte übersandt.
“Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei der Blitzerkanzlei.de haben diese Messstelle bereits überprüft. Gerne beraten wir Sie umfassend und kostenlos bei Fällen zu dieser Messstelle. Sie wurden hier geblitzt oder gelasert? Dann in nur 2 Minuten kostenlose Beurteilung erhalten.”