Verbotswidrige Benutzung eines Mobiltelefons/ Autotelefons während des Führens eines Kraftfahrzeuges in Münster, auf der BAB 1, in Höhe km 269,5, RF Dortmund indem das Mobil/ der Höhrer Autotelefons aufgenommen oder gehalten wurde, festgestellt. Beweismittel: Traffistar TS330, Foto, Bußgeld: 66,00 €, Regelgeldbuße erhöht wegen Voreintragung
Verstoß gegen: § 23 Abs. 1a, § 49 StVO, § 24 StVG, 246.1 BKat
Bußgeldbescheid wurde durch Bußgeldstelle Stadt Münster übersandt.
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