Der erforderliche Abstand wurde in Butzbach, auf der BAB 5, bei km 455,600, FR Frankfurt nicht eingehalten. Bei einer Geschwindigkeit von 101 km/h wurden statt des nötigen Abstandes von 42,00 m zum vorausfahrenden Fahrzeug eine Distanz von 22,00 m gemessen. Damit betrug der Abstand weniger als 5/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Video-Band-Aufzeichnung festgestellt.

Verstoß gegen: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.6.1 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel

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