Es wurde bei einer Geschwindigkeit von mehr als 50 km/h, mit einem LKW ( zulässige Gesamtmasse über 3,5 t ) der erforderliche Abstand von mehr als 50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Stammbach, auf der A 9, Ri. München, Abschnitt 240, bei km 4.469 nicht eingehalten. Geschwindigkeit 76 km/h, Abstand 22 m.
Der Abstandsverstoß wurde festgestellt mit Verkehrskontrollsystem VKS 3 mit Video, Foto. Bußgeld: 150,00 €

Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 3, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 15 BKat, § 4 Abs. 2 BKatV, § 17 OWiG

Aktenführende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Viechtach

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