Auf der B 8, in Sulzbach (Taunus) Höhe MTZ, FR A 66 wurde Geschwindigkeitsverstoß begangen. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde um 21 km/h überschritten. Gemessen wurden 71 km/h, bei zulässigen 50 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät, Foto.
Aktenführende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
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