Auf der BAB 45, in Wetzlar, Hanau-Dortmund, bei km 162,135 wurde Geschwindigkeitsverstoß begangen. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde um 28 km/h überschritten. Gemessen wurden 108 km/h mit Lasergerät, bei zulässigen 80 km/h. Beweismittel: Messprotokoll, Beweisfoto

Aktenführende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

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