Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften. Am 01.03.2016 wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der BAB 3, in Erkrath, km 104,0, FR Oberhausen um 47 km/h bei zulässigen 80 km/h überschritten. Festgestellt wurden 127 km/h, Beweismittel: Geschwindigkeitsmessgerät, Frontfoto mit Robot
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Mettmann
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