Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften. Am 14.02.2106 wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit in Butzbach, auf der BAB 5, km 452,518, Kassel – Frankfurt am Main, Fahrtrichtung Frankfurt am Main um 31 km/h bei zulässigen 120 km/h überschritten. Festgestellt wurden 151 km/h, Beweismittel: Messung mit Lasergerät , Frontfoto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel

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