Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 13509, Berlin, auf der BAB 111 Nord, in Höhe AS Holzhauser Str. Nord die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Es wurden anstatt der erlaubten 60 km/h 69 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 9 km/h. Dokumentiert wurde der Geschwindigkeitsverstoß durch Messung mit einem Geschwindigkeitsmessgerät und Frontfoto

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.1 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Polizeipräsident Berlin übersandte Schriftliche Verwarnung / Anhörung

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