Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Ludwigshafen, Gem. Ludwigshafen, auf der A 61, AS 650, FR Speyer mit 54 km/h, bei zulässigen 60 km/h gemessen. Festgestellt wurden 114 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät, Foto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.8 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Anhörungsbogen wurde von Zentraler Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz) übersandt.
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