Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Grafschaft, auf der BAB 61, km 177,300 Gem. Grafschaft, FR Köln um 41 km/h, bei zulässigen 100 km/h wurde Bußgeldverfahren eröffnet. Festgestellt wurden 141 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät und Foto.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Grafschaft Bentheim erhob 525,00 € Bußgeld
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