Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Stuttgart-Nord, B 10, Stahlhochbrücke, Höhe Nothaltebucht, in Richtung Bundesautobahn A 81 begangen. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit um 21 km/h, bei zulässigen 60 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Sensormessung mit Einseitensensor ES3.0 mit Foto 81 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Stuttgart übersandte Anhörung

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