Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde am 01.03.2016 in Hamburg, auf der BAB 255, AST 2, vor AS HH-Veddel, Rtg. Stadteinwärts, OT-Nr. 136 mit 27 km/h, bei zulässigen 60 km/h festgestellt. Die Messung mit Lasergerät, mit Beweisfoto ergab 87 km/h.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Hamburg
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