Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Neuenstein, auf der A 7, bei km 356,150, Kassel – Fulda mit 9 km/h, bei zulässigen 50 km/h gemessen. Festgestellt wurden 59 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät und Foto, Bußgeld 100,00 €, erhöht wegen Voreintragung.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bußgeldbescheid wurde von Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel übersandt.
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