Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der L 35, bei Abzweig Golchen, im Absch. 100, im Bereich von km 0,8, Ri Burow die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung mit Geschwindigkeitsmessanlage-mobil-PoliScan Speed ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 26 km/h, bei erlaubten 100 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 126 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Mecklenburgische Seenplatte übersandte Anhörung

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