Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in 10779, Berlin, auf der Hohenstaufenstr. , Höhe 51a, Ri. Martin-Luther-Straße um 21 km/h, bei zulässigen 30 km/h wurde Bußgeldbescheid erlassen. Festgestellt wurden 51 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasermessgerät, Lasermessprotokoll
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Polizeipräsident Berlin
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