Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in München, auf der A 99, Ri. AD Süd-West (A 96), im Abschnitt 240, Höhe km 2,894, Ri. Lindau begangen. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit um 38 km/h, bei zulässigen 80 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Messgerät PoliScan Speed 118 km/h. Bußgeld: 120,00 €, 1 Monat Fahrverbot
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 2 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing
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