Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften begangen. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in 97980, Bad Mergentheim, B 290, km 2,250, Rtg. Bad Mergentheim um 8 km/h bei zulässigen 50 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Sensormessung mit Foto 58 km/h
Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.1 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Bad Mergentheim übersandte Verwarnung / Zeugenfragebogen
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