Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Linden, auf der BAB 485, Langöns-Gießen, bei km 11,705, Ri Gießen begangen. Dabei kam es zur Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit um 21 km/h, bei zulässigen 80 km/h. Festgestellt wurden mit Lasergerät mit Foto 101 km/h
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel
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