Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Langenhagen, auf der Bothfelder Str., km 1,95, Richtung Kreuzung Erich-Ollenhauer-Straße die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung ergab eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 22 km/h bei zulässigen 50 km/h. Mit Messgerät Traffipax TPH-S wurden 72 km/h mit Foto dokumentiert

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Region Hannover

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