Die Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit wurde am 28.01.2016 in Hamburg, Andres-Meyer-Straße 19 innerhalb geschlossener Ortschaften um 19 km/h, bei zulässigen 60 km/h gemessen. Festgestellt wurden mit Lichtschrankenmessung 79 km/h, Beweisfoto liegt vor. Bußgeld: 80,00 €
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bußgeldstelle Hamburg erließ Bußgeldbescheid.
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