Bei einer Geschwindigkeit von 81 km/h wurde der erforderliche Abstand von 40,50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug auf der BAB 4, Richtungsfahrbahn DD-AC, km 68,800 nicht eingehalten. Der Abstand betrug 18,00 m und damit weniger als 5/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit VIDIT VKS festgestellt.
Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.5.1 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Chemnitz
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