Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften. Am 07.05.2016 wurde die erlaubte Geschwindigkeit in 14059, Berlin, auf der BAB 100, Nord, Kaiserdamm, vor Knobelsdorffbrücke, Nord um 27  km/h bei zulässigen 60 km/h überschritten. Festgestellt wurden 87 km/h, Beweismittel: Geschwindigkeitsmessgerät, Messprotokoll , Frontfoto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Berlin

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