Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Dresden, auf der Döbelner Str., Höhe HNr. 41, aus Richtung Großenhainer Str., in Ri. Maxim-Gorki.Str. um 12 km/h, bei zulässigen 30 km/h wurde Verwarnungsgeld von 25,00 € angeboten. Festgestellt wurden 62 km/h. Beweismittel: Messgerät TraffiStar S 350 digital, Frontfoto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Dresden

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