Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 71726, Benningen, auf der Beihinger Straße, Höhe Fußgängerquerung, i. R, Theodor-Heuss-Straße begangen. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit um 13 km/h, bei zulässigen 30 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Sensormessung mit Einseitensensor ES3.0 mit Foto 43 km/h
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landratsamt Ludwigsburg
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