Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 26 km/h in Wermelskirchen, A 1, km 382,8, FR Dortmund überschritten. Festgestellt wurden mit Geschwindigkeitsmessgerät PoliScan Speed mit Foto 126 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Rheinisch-Bergischer Kreis

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