In Münzenberg, auf der Bundesautobahn A 5, Gambacher Kreuz, Tangente A 45 aus Richtung Dortmund zu A 5, Ri Frankfurt, in der Gemeinde Münzenberg wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 46 km/h überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung ergab 126 km/h, bei zulässigen 80 km/h. Die Messung wurde mit Lasergerät und Foto durchgeführt

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel übersandte Zeugenfragebogen

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