Auf der BAB 111, in Höhe km 0,65, in FR Hamburg wurde Geschwindigkeitsverstoß festgestellt. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde dabei um 28 km/h überschritten. Die Lasermessung ergab 128 km/h, bei zulässigen 100 km/h. Beweismittel: Messprotokoll,PoliScan Speed, Beweisfoto.

Aktenführende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

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