Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften. Am 03.10.2015 wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit in Karlsruhe, (010) K 9657, Höhe Wasserwerkbrücke, Rtg. Osten um 26 km/h bei zulässigen 80 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Lasergerät 106 km/h.

Verstoß gegen: § 41 Abs 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe

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