Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der Bundesstraße 5, im Abschnitt 532, bei km 0,2, in FR Berlin die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung ergab 128 km/h, zulässig waren 100 km/h. Die Überschreitung betrug 28 km/h. Beweismittel: Lasermessung mit PoliScan Speed, Beweisfoto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Anhörungsbogen wurde von Zentraler Bußgeldstelle Gransee übersandt.
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