Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Denkendorf, auf der BAB 8, km 187,600, München – Karlsruhe wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 105 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 25 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät PoliScan Speed, Foto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Anhörungsbogen im Bußgeldverfahren wurde von Zentraler Bußgeldstelle Karlsruhe übersandt.

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