In der Gemeinde Ovelgönne, OT Vedhusen, B 211, Fußgängerampel, Fahrtrichtung Oldenburg wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften um 31 km/h überschritten. Gemessen wurden mit Messgerät TraffiStar S350 81 km/h.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Aktenführende Bußgeldstelle Landkreis Wesermarsch übersandte Zeugenfragebogen
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