Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Felsberg, auf der BAB 7, bei km 327,600, Richtung Kassel mit 45 km/h, bei zulässigen 100 km/h gemessen. Festgestellt wurden 145 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät und Foto.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Zeugenfragebogen wurde von Zentraler Bußgeldstelle RP Kassel übersandt.
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