Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Leonberg, auf der BAB 8, bei km 216,950, Fahrtrichtung Karlsruhe-München die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden bei erlaubten 120 km/h, 171 km/h mit Video-Band-Aufzeichnung, VKS 3.2. 3 D Messung . Wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung von 51 km/h wurde Bußgeldverfahren eröffnet.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.8 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe übersandte Vordruck Anhörung

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