Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Mainz, Gem. Mainz, auf der BAB 60, in Höhe km 15,1, FR Bingen um 21 km/h, bei zulässigen 80 km/h wurde Bußgeldverfahren eingeleitet. Festgestellt wurden 101 km/h. Beweismittel: Lichtschrankenmessung, Foto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz) übersandte Vordruck Anhörung

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