In Niedernhausen, A 3, km 140,065, FR Frankfurt am Main wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um
79 km/h überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung ergab 139 km/h, bei zulässigen 60 km/h.

Verletzte Vorschriften:§ 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.10 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Aktenführende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel übersandte Zeugenfragebogen

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