Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Niedernhausen, A 3, km 140,090, FR Frankfurt am Main wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 120 km/h, bei zulässigen 60 km/h, um 60 km/h festgestellt. Beweismittel: Messung mit Lasergerät, Foto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.8 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Anhörung im Bußgeldverfahren wurde von Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel übersandt.
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