Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte in Stuttgart-Zuffenhausen, Stahlhochbrücke, FR stadteinwärts. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 21 km/h, bei zulässigen 50 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit Traffistar S 350 mit Foto 71 km/h
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Stuttgart übersandte Zeugenfragebogen
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