Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Tecklenburg, auf der BAB 1, bei km 234,610, FR Dortmund die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung mit Vitronic PoliScan ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 28 km/h, bei erlaubten 60 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 88 km/h
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Steinfurt übersandte Zeugenfragebogen
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