Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 10, Abschn. 251,km 0,775, B 5 / BAB 10 AS Spandau, in FR Werder die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung ergab 82 km/h, zulässig waren 60 km/h. Die Überschreitung betrug 22 km/h. Beweismittel: Lasermessung mit PoliScan Speed, Beweisfoto.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Anhörungsbogen wurde von Zentrale Bußgeldstelle Gransee übersandt.
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