Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 15, AS Cottbus-Süd, bei km 33,8, Höhe Notrufsäule, in FR Bundesgrenze die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die mit Lasergerät durchgeführte Geschwindigkeitsmessung ergab eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 22 km/h bei zulässigen 80 km/h. Durch Lasermessung mit PoliScan Speed wurden 102 km/h mit Beweisfoto dokumentiert.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee übersandte Vordruck Anhörung
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