Bei einer Geschwindigkeitsmessung auf der BAB 19, Autobahnkreuz BAB 19/20, Kreuz Rostock, in Rtg. Berlin wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 91 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 31 km/h. Beweismittel: Messung mit PoliScan Speed, Foto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat
Zeugenfragebogen wurde von Bußgeldstelle Landkreis Rostock übersandt.
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