Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 19, Petersdorfer Brücke, Baustelle, bei km 38.5, i. R. Rostock die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung ergab 80 km/h, zulässig waren 40 km/h. Die Überschreitung betrug 40 km/h. Beweismittel: Messprotokoll,. Frontfoto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Anhörungsbogen im Bußgeldverfahren wurde von Bußgeldstelle Mecklenburg Seeplatte übersandt.

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