Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 2, im Bereich von km 22,2, in Fahrtrichtung Hannover die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Dabei betrug die gemessene Geschwindigkeit 121 km/h, zulässig waren 100 km/h. Die Überschreitung betrug 21 km/h. Beweismittel: Sensormessung mit Einseitensensor ES3.0, Beweisfoto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Formular Anhörung wurde von Zentraler Bußgeldstelle Gransee übersandt.

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