Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 2, in Höhe km 0,30, FR Hannover überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung ergab 155 km/h, zulässig waren 120 km/h. Die Überschreitung betrug 35 km/h. Beweismittel: Messung mit Einseitensensor

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Vordruck Fahrerermittlung / Zeugenfragebogen wurde von Zentrale Bußgeldstelle Gransee übersandt.

“Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei der Blitzerkanzlei.de haben diese Messstelle bereits überprüft. Gerne beraten wir Sie umfassend und kostenlos bei Fällen zu dieser Messstelle. Sie wurden hier geblitzt oder gelasert? Dann in nur 2 Minuten kostenlose Beurteilung erhalten”