Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 2, in Höhe km 0,30, FR Hannover überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung ergab 155 km/h, zulässig waren 120 km/h. Die Überschreitung betrug 35 km/h. Beweismittel: Messung mit Einseitensensor
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat
Vordruck Fahrerermittlung / Zeugenfragebogen wurde von Zentrale Bußgeldstelle Gransee übersandt.
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