Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 2, in Höhe km 22,2, von AS Ziesar, in FR AD Werder BAB 2, km 22.2, ,außerhalb geschlossener Ortschaften, zulässige Höchstgeschwindigkeit, Einseitensensor, Beweisfoto die zulässige Geschwindigkeit missachtet. Bei der mit Einseitensensor, mit Foto durchgeführten Geschwindigkeitsmessung wurden 168 km/h bei erlaubten 130 km/h dokumentiert. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 38 km/h
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee übersandte Vordruck Fahrerermittlung /Zeugenfragebogen
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