Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 20, ca. km 327,94, in FR AD Kreuz Uckermark die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung ergab 128 km/h, zulässig waren 100 km/h. Die Überschreitung betrug 28 km/h. Beweismittel: Lasermessung mit PoliScan Speed, Beweisfoto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 Kat
Anhörung wurde von Zentrale Bußgeldstelle Gransee übersandt.
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