Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der K 7232, Abschnitt 10, im Bereich von km 1,2, in FR Trebbin die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung mit Einseitensensor und Beweisfoto ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 46 km/h, bei erlaubten 70 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 116 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee übersandte Formular Anhörung

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